Räumungsklage abgewiesen: Das Fortuna-Büdchen bleibt erstmal
Veröffentlicht: Freitag, 20.06.2025 13:40
Das Landgericht Düsseldorf hat die Räumungsklage gegen das „Fortuna-Büdchen“ am Joseph-Beuys-Ufer abgewiesen. Die Pächterin wollte den Kiosk räumen lassen, um ihn selbst zu betreiben.

Gerichtsurteil und nächste Schritte
Das Gericht stellte fest, dass der Mietvertrag mit drei Brüdern als Privatpersonen geschlossen wurde. Die Kündigung hätte an sie und nicht an ihre gegründete Gesellschaft gerichtet werden müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem Oberlandesgericht ist möglich.