Räumungsklage abgewiesen: Das Fortuna-Büdchen bleibt erstmal

Das Landgericht Düsseldorf hat die Räumungsklage gegen das „Fortuna-Büdchen“ am Joseph-Beuys-Ufer abgewiesen. Die Pächterin wollte den Kiosk räumen lassen, um ihn selbst zu betreiben.

Eine Kundin steht vor dem Fortuna-Büdchen am Rhein.
© Antenne Düsseldorf

Gerichtsurteil und nächste Schritte

Das Gericht stellte fest, dass der Mietvertrag mit drei Brüdern als Privatpersonen geschlossen wurde. Die Kündigung hätte an sie und nicht an ihre gegründete Gesellschaft gerichtet werden müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem Oberlandesgericht ist möglich.

Weitere Infos und Links zum Thema:

Das Urteil des Landgerichts

Das Fortuna Büdchen

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Streit um Fortuna-Büdchen landet vor Gericht

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