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Eine Kundin steht vor dem Fortuna-Büdchen am Rhein.
© Antenne Düsseldorf
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Räumungsklage abgewiesen: Das Fortuna-Büdchen bleibt erstmal

Das Landgericht Düsseldorf hat die Räumungsklage gegen das „Fortuna-Büdchen“ am Joseph-Beuys-Ufer abgewiesen. Die Pächterin wollte den Kiosk räumen lassen, um ihn selbst zu betreiben.

Veröffentlicht: Freitag, 20.06.2025 11:40

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Gerichtsurteil und nächste Schritte

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Das Gericht stellte fest, dass der Mietvertrag mit drei Brüdern als Privatpersonen geschlossen wurde. Die Kündigung hätte an sie und nicht an ihre gegründete Gesellschaft gerichtet werden müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem Oberlandesgericht ist möglich.

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