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Räum- und Streupflicht für Düsseldorfer Anlieger
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Räum- und Streupflicht für Düsseldorfer Anlieger

Kurz vor Weihnachten weist die Stadt noch einmal auf unsere Räum- und Streupflicht hin. Nach Vorgaben der Stadt müssen Anlieger Schnee und Eis auf einer Breite von mindestens einem Meter wegschippen. Die Räum und Streupflicht gilt an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Schneit es erst nach 20 Uhr, müssen wir den Schnee am nächsten Morgen bis 7 beziehungsweise bis 9 Uhr wegräumen.

Veröffentlicht: Montag, 20.12.2021 13:04

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Wenn bei uns am Grundstück eine Bushaltestelle oder ein Depotcontainer steht, müssen wir auch den Weg dorthin frei räumen und streuen. Zum Streuen können wir Sand, Granulat oder Splitt verwenden. Dabei sollten wir darauf achten, dass das Streumittel mit dem Blauen Umweltengel ausgezeichnet ist. Außerdem ist wichtig: Streusalz ist auf Gehwegen verboten, weil es zum Beispiel Bäumen schaden kann.

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