
Probleme bei Allergenkennzeichnung in Düsseldorf
Diese Verordnung dient unserer Gesundheit: Allergene in Speisen und Lebensmittel müssen laut einer EU-Verordnung gekennzeichnet sein. Allerdings entdecken Düsseldorfer Lebensmittelkontrolleure immer häufiger Verstöße bei ihren Kontrollen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 16.11.2022 12:01
Die Kontrolleure statten Bäckereien, Restaurants oder Supermärkten immer wieder einen Besuch ab und stellen vermehrt fest: Allergene stehen weder in der Speise- und Getränkekarte noch auf dem Preisschild. Dabei muss ein deutlicher, gut sichtbarer Hinweis vorhanden sein. Ob in der Metzgerei, in Kantinen, in Schulen oder in der Eisdiele - Infos, in welchen Produkten Zutaten enthalten sind, die möglicherweise Allergien auslösen können, werden wichtiger denn je. Denn die Zahl der Unverträglichkeiten und Allergien ist in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen.