
OB Geisel begrüßt Urteil zur Stichwahl
Die Stichwahl bei den Kommunalwahlen durfte von der schwarz-gelben Landesregierung nicht abgeschafft werden. Rot-Grün hatte dagegen protestiert. Die heutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs in Münster bedeutet: Im September müssen wir ein zweites Mal ins Wahllokal, wenn es im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Oberbürgermeister gibt. Auch für die bisher feststehenden Kandidaten, Amtsinhaber Geisel von der SPD und die FDP-Kandidatin Strack-Zimmermann, sollte die Stichwahl bleiben:
Veröffentlicht: Freitag, 20.12.2019 12:56
Geisel war 2014 selbst durch eine Stichwahl ins Rathaus gekommen. Im ersten Wahlgang hatte damals noch sein Vorgänger Dirk Elbers von der CDU vorne gelegen.
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