
© SYMBOLBILD | annanahabed - stock.adobe.com
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Neue Regeln für die Notbetreuung
Seit heute (23. März 2020) dürfen Eltern ihre Kinder in die Notbetreuung in Schulen oder zur KiTas schicken, wenn keine eigene Betreuung möglich ist und mindestens ein Elternteil auf der Liste systemrelevanten Berufe steht.
Veröffentlicht: Montag, 23.03.2020 04:24
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Dazu gehören Pflegende und Polizei aber eben auch, unter anderem, Menschen die in der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, Kassiererinnen und LKW-Fahrer. Bisher durften nur Kinder in die Notbetreuung, wenn beide Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten. Die neue Regelung gilt auch am Wochenende und in den Osterferien.
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