Neue Coronaschutzverordnung

Ab heute (1. Oktober 2021) gilt die neue Coronaschutzverordnung in NRW. Unter anderem gibt es im Freien keine Maskenpflicht mehr, zum Beispiel in Warteschlangen oder an Verkaufsständen. Wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Maske aber dringend empfohlen.

Außerdem kann ein PCR-Test durch einen kurzfristigen Schnelltest ersetzt werden. Das heißt das negative Schnelltestergebnis darf nicht älter als sechs Stunden sein. Auch in der Gastronomie und bei Veranstaltungen gibt es Erleichterungen. Unter anderem können wieder mehr Zuschauer*innen zu Konzerten und Sportveranstaltungen. Im Restaurant können wieder mehr Menschen rein, allerdings muss eine Maske getragen werden, wenn man nicht an seinem Platz ist.

Weitere Infos und Links zu diesem Thema:

Die aktuelle Coronaschutzverordnung für NRW

Düsseldorfer Gastronomen setzen auf 2G-Regel

Faktenchecks zu Corona

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