
Neue Corona-Schutzverordnung
In den Düsseldorfer Kneipen und Restaurants dürfte es ab heute (4. März 2022) wieder voller werden. Dort gilt jetzt wieder die 3G-Regel. Das heißt, es dürfen auch Ungeimpfte rein, wenn sie einen negativen Coronatest vorlegen können. Das sieht die neue Schutzverordnung des Landes vor.
Veröffentlicht: Donnerstag, 03.03.2022 19:00
Das gleiche, also 3G, gilt jetzt außerdem auch für gemeinsamen Sport drinnen und draußen, sowie für den Besuch von Museen und anderen Kultureinrichtungen. Ungeimpfte brauchen einen offiziellen, negativen Schnelltest. Für Kinder und Jugendliche fallen dort Zugangsbeschränkungen ganz weg. Neu ist ab heute auch, dass Clubs und Diskotheken wieder öffnen dürfen. Hier gilt allerdings 2G+, wobei ein zusätzlicher Negativtest auch für geboosterte und genesene Menschen nötig ist. Eine Maskenpflicht besteht dann dort aber nicht. Bei Veranstaltungen ist ab heute außerdem wieder mehr Publikum erlaubt.