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Hochwasserbetroffene haben Recht auf bezahlte Freistellung
© Antenne Düsseldorf
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Hochwasserbetroffene haben Recht auf bezahlte Freistellung

Auch eine Woche nach dem verheerenden Unwetter und dem folgenden Hochwasser in Düsseldorf haben viele noch mit den Folgen zu kämpfen. Viele fragen sich: dürfen in der Zeit betroffene Arbeitnehmer der Arbeit fernbleiben? Durch den Paragrafen 616 des BGB ist es rechtlich geklärt, dass Angestellte für einen gewissen Zeitraum in Notlagen einen Anspruch auf bezahlte Freistellung haben.

Veröffentlicht: Mittwoch, 21.07.2021 11:00

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Das gelte aber in der Regel nur für etwa fünf Tage, danach dürfe der Arbeitnehmer auch weiter der Arbeit fernbleiben, allerdings erhalte er dann laut Fachanwältin Nathalie Oberthür keine Vergütung mehr. Wenn der Arbeitgeber selber vom Hochwasser betroffen, und der Job so nicht zu machen ist, gibt es allerdings trotzdem weiter Lohn.

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