Hochwasser in Düsseldorf: Rechte der Arbeitnehmer

Muss ich als Hochwasser-Opfer geregelt bei meiner Arbeit erscheinen? Auch nach einer Woche haben viele Betroffene in Düsseldorf noch mit den Auswirkungen der Flut zu kämpfen und schaffen es nicht zum Job.

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In einem ersten Schritt greift der Paragraf 616 des BGB, der Arbeitnehmern in Notlagen für ein paar Tage das Recht auf bezahlte Freistellung gewährt. In der Regel sind das fünf Tage. Danach dürfe man weiter fernbleiben, allerdings dann ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung, heißt es von Experten. In den meisten Fällen lohnt sich das persönliche Gespräch mit dem Arbeitgeber, um zu einer individuellen Lösung zu kommen.

Weitere Infos und Links zum Thema:

Infos der Düsseldorfer Agentur für Arbeit zu Kurzarbeit nach dem Hochwasser

Fachanwältin für Arbeitsrecht zu Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer in Notsituation

IHK zu Arbeitsverhinderung in Sonderfällen

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