Hitze: Rechte & Pflichten im Job

Die Hitze macht für uns die Arbeit oft anstrengender - ein Grund, zu Hause zu bleiben, ist sie nicht. Auf Nachfrage von Antenne Düsseldorf haben Juristen bestätigt, dass Hitze kein Argument sei, die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nicht wahrzunehmen.

Der Arbeitgeber kann und sollte aber dafür sorgen, dass die Arbeitsbedingungen möglichst annehmbar sind. Für Arbeiten im Freien, zum Beispiel beim Straßenbau ist die Hitze besonders anstrengend. Darum haben manche Firmen oder auch der Landesbetrieb "Straßen NRW" die Arbeitszeiten vor verlegt: Dienstbeginn ist zum Teil um 4 Uhr 45 - dann bleibt es noch ein paar Stunden kühl. Außerdem bekommen die Arbeiter Sonnenschutz gestellt, wie Kappen, Sonnenbrillen oder -cremes. Zu Berufen mit Uniformen gehören zum Teil auch kurze Hosen oder Röcke; ob die Kleiderordnung gelockert werden kann, darüber entscheidet der Chef. Viele Unternehmen, Flughafen und Rheinbahn zum Beispiel bieten ihren Mitarbeitern außerdem kostenlos Wasser oder Obst an.


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