Gerichtsfall um Lichtshow auf dem Düsseldorfer Rheinturm

Ein ungewöhnliches Verfahren beschäftigt ab heute (09. Dezember) das Landgericht. Es geht um eine Lichtinstallation der Metro auf dem Rheinturm. Die Bürgerstiftung „DUS-illuminated“ hatte eine einstweilige Verfügung erwirkt und spricht von einem Plagiat.

Anlässlich der Feier zum 70. Geburtstags des Landes NRW und auch zum Start der Tour de France hatte die Bürgerstiftung den so genannten Rheinkometen am Rheinturm ins Leben gerufen. Im Oktober hatte die Metro dann ebenfalls den Rheinturm erstrahlen lassen – zum Ärger von DUS-illuminated. Die Bürgerstiftung erwirkte eine einstweilige Verfügung, die Metro musste daraufhin die Lichtshow beenden. Der Handelsriese wehrt sich nun juristisch dagegen, die Lichtshow kopiert zu haben. Es geht um einen Streitwert von 70.000 Euro.


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So hatten wir über den Ärger zwischen DUS-illuminated und der Metro berichtet

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