Düsseldorf: Verweilverbot Altstadt/Rheinufer steht!

Das Verweilverbot in der Düsseldorfer Altstadt und am Rheinufer ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht heute Nachmittag (26. Februar, 14.30 Uhr) entschieden und damit den Eilantrag eines Düsseldorfer Klägers abgewiesen. Das Verweilverbot gilt seit 15 Uhr zwischen dem Apollo und der Rheinterrasse - und in den Straßen der Altstadt.

Spazieren oder Joggen mit Maske ist weiter erlaubt - länger stehen oder sitzen bleiben nicht. Ab 16 Uhr wird die Stadt dann auch das Mannesmannufer für Autos sperren. Damit soll die "Auto-Poser-Szene" fern gehalten werden - aber auch Besucher, die am Wochenende nach Düsseldorf kommen. Das ist eine Maßnahme der Stadt, nachdem es am vergangenen Wochenende vor allem am Rheinufer große Menschenansammlungen gegeben hatte. Das Gericht hat im Prinzip die zu schützende Gesundheit der Bevölkerung über die privaten Interessen des Klägers gestellt. Zur Begründung heißt es: Das Verweilverbot betreffe ein räumlich eingegrenztes Gebiet, sei zeitlich auf das Wochenende und bestimmte Uhrzeiten beschränkt und die Regelungen seien befristet. Somit würden die Rechte des Klägers vergleichsweise geringfügig eingeschränkt. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht erhoben werden.


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Erweiterte Maskenpflicht und Verweilverbot:


Eilantrag gegen Allgemeinverfügung zum Verweilverbot erfolglos:


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