
Gericht stoppt Cannabis-Werbung
Ein Arzneimittelanbieter hatte damit geworben, dass man sich medizinisches Cannabis auch per Lieferdienst nach Hause bringen lassen kann. Die Düsseldorfer Apothekerkammer ist dagegen vor Gericht gezogen und hat eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Grund: Die Werbung für medizinisches Cannabis sei rechtlich unzulässig.
Veröffentlicht: Mittwoch, 21.01.2026 13:16
Werbung für Cannabis-Zustellung untersagt
Das Urteil richtet sich gegen den Arzneimittelanbieter und soll vor allem konsumorientierte Werbung für ein Arzneiprodukt verhindern. Die Apothekerkammer sieht darin einen wichtigen Schritt, um den Missbrauch von medizinischem Cannabis zu vermeiden und den gesetzlichen Rahmen zu schützen.
Klare Regeln gefordert
Die Apothekerkammer fordert nun von der Politik, klare rechtliche Vorgaben zu schaffen. Besonders im digitalen Umfeld müsse der Patientenschutz konsequent durchgesetzt werden.