Anzeige
Gericht stoppt Cannabis-Werbung
© Polizei Düsseldorf
Marihuana und Cannabispflanzen beschlagnahmt
Teilen: mail

Gericht stoppt Cannabis-Werbung

Ein Arzneimittelanbieter hatte damit geworben, dass man sich medizinisches Cannabis auch per Lieferdienst nach Hause bringen lassen kann. Die Düsseldorfer Apothekerkammer ist dagegen vor Gericht gezogen und hat eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Grund: Die Werbung für medizinisches Cannabis sei rechtlich unzulässig.

Veröffentlicht: Mittwoch, 21.01.2026 13:16

Anzeige

Werbung für Cannabis-Zustellung untersagt

Anzeige

Das Urteil richtet sich gegen den Arzneimittelanbieter und soll vor allem konsumorientierte Werbung für ein Arzneiprodukt verhindern. Die Apothekerkammer sieht darin einen wichtigen Schritt, um den Missbrauch von medizinischem Cannabis zu vermeiden und den gesetzlichen Rahmen zu schützen.

Anzeige

Klare Regeln gefordert

Anzeige

Die Apothekerkammer fordert nun von der Politik, klare rechtliche Vorgaben zu schaffen. Besonders im digitalen Umfeld müsse der Patientenschutz konsequent durchgesetzt werden.

Anzeige

Weitere Infos und Links zum Thema

Anzeige
Anzeige

Folge uns für mehr News & Updates:

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige