Gericht kippt Alkoholverbot in der Altstadt

Das Verwaltungsgericht hat das Alkoholverkaufsverbot in Teilen der Altstadt am Abend einkassiert. Die Stadtverwaltung hatte Mitte Mai entschieden, dass Büdchen in großen Teilen der Altstadt zu bestimmten Zeiten keine alkoholischen Getränke zum Mitnehmen verkaufen dürfen.

Damit wollte sie verhindern, dass es auf den Straßen zu voll wird. Die Stadt sucht jetzt nach anderen Möglichkeiten, während der Corona-Krise größere Menschenansammlungen in der Altstadt zu verhindern. Weiter nicht erlaubt ist die Außenübertragung von Fernseh- bzw. Streaming-Programm, also vor allem von Fußballspielen. Die dürfen Wirte weiterhin nur drinnen zeigen.

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