Fragen und Antworten zu Corona

In den letzten Tagen und Wochen ist so viel passiert und hat sich so viel verändert, dass man leicht den Überblick verlieren kann. Wir haben euch eine Übersicht mit den häufigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus gemacht. Fakt ist: Die Zahl der Infizierten nimmt weiter zu. Die Maßnahmen, die zur Zeit gelten, sollen helfen die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Je weniger Menschen sich gleichzeitig infizieren, desto besser können schwer Erkrankte behandelt werden.

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Fragen und Antworten zum Virus

Wie schütze ich mich vor einer Ansteckung?

  • regelmäßiges und ordentliches Händewaschen (mindestens 20 Sekunden lang)
  • Husten- und Niesetikette (in die Armbeuge)
  • zu anderen Menschen mindestens einen Abstand von 1,5 Metern einhalten

Wie wird das Coronavirus übertragen?

  • von Mensch zu Mensch
  • durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion
  • über die Schleimhäute

Was gibt es für Symptome?

  • am häufigsten sind Fieber und Husten
  • aber auch Kurzatmigkeit, Glieder-, Hals- und Kopfschmerzen
  • einige Menschen, die sich infiziert haben, bleiben symptomfrei

Wenn ich mich infiziert habe, wann treten die ersten Symptome auf?

  • die Inkubationszeit beträgt im Schnitt 5-6 Tage

Was soll ich machen, wenn ich Erkältungssymptome habe?

  • mindestens 14 Tage zu Hause bleiben
  • frühestens zwei Tage nach Abklingen aller Symptome wieder in die Öffentlichkeit

Was mache ich wenn ich mit einem nachweislich Infizierten in Kontakt gekommen bin?

  • Gesundheitsamt anrufen 0211-899 60 90
  • Kontaktpersonen ermitteln
  • mindestens 14 Tage in Quarantäne bleiben

Wie und wann kann ich mich testen lassen?

  • Gesundheitsamt anrufen - 0211 - 899 60 90
  • bei begründetem Verdacht wird ein Termin vereinbart

Wer gehört zur Risikogruppe?

  • ältere Menschen ab 50 Jahren
  • Menschen mit Vorerkrankungen (Herz-Kreislauf, Diabetes, Krebs)
  • Menschen mit einem schlechten Immunsystem

Gibt es Medikamente oder einen Impfstoff?

  • zur Zeit noch nicht
  • es wird aber daran geforscht

Fragen und Antworten zu den Maßnahmen

Wie lange gelten die Maßnahmen?

  • erst einmal bis zum 19. April 2020

Was bedeutet das Kontaktverbot?

  • nicht mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit
  • ausgenommen sind Familien und Menschen, die in einem Haushalt leben
  • WGs sind eine häusliche Gemeinschaft
  • Lebenspartner dürfen sich weiterhin sehen und besuchen
  • es gibt keine Sonderregeln für bereits Genesene

Was sind die Strafen bei Verstößen gegen das Kontaktverbot?

  • mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit: 200 Euro Bußgeld pro Person
  • mehr als zehn Personen in der Öffentlichkeit: Straftat - Geldstrafe oder Freiheitsstrafe mit bis zu 5 Jahren
  • Grillen/Picknicken in der Öffentlichkeit: 250 Euro Bußgeld pro Person
  • Straf- und Bußgeldkatalog des Landes NRW

Was bleibt offen?

  • Apotheken, Drogerien und der Lebensmitteleinzelhandel

Welche Veranstaltungen sind verboten?

  • alle
  • es gibt einzelne Ausnahmen, z.B. Blutspenden

Gibt es eine Notbetreuung für mein Kind?

  • die Notbetreuung ist für Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Bereichen arbeiten
  • am besten telefonisch bei der regulären KiTa melden
  • mindestens ein Elternteil muss in der systemrelevanten Infrastruktur arbeiten

Wer gehört zur systemrelevanten Infrastruktur?

  • Energieversorgung, Stadtentwässerung, Lebensmitteleinzelhandel und Hygiene, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Ärzte, Apotheken, Pflege, Labore, Arzneimittelhersteller, Rettungsdienst), Finanz- und Wirtschaftswesen (Bargeldversorgung), Verkehrsbetriebe, Medien, staatliche Verwaltung (Politik, Justiz, Polizei, Feuerwehr), Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

Was bedeutet häusliche Quarantäne?

  • die Wohnung oder das Haus dürfen nicht verlassen werden
  • der Kontakt zu anderen soll möglichst unterbunden werden
  • die Versorgung mit Lebensmitteln o.Ä. erfolgt durch Freunde, Familie, Nachbarn oder Lieferservice

Wer zahlt den Verdienstausfall, wenn ich unter häuslicher Quarantäne stehe?

  • wenn möglich weiter aus dem Homeoffice arbeiten
  • sollte das nicht gehen, dann wird das Gehalt weiter gezahlt, wie bei einer regulären Krankschreibung
  • der Arbeitgeber kann sich den Verdienstausfall nachträglich erstatten lassen

Darf ich den ÖPNV weiterhin nutzen?

  • der ÖPNV darf weiterhin genutzt werden
  • allerdings sollte er nur genutzt werden, wenn es unbedingt nötig ist und nicht anders geht

Was ändert sich bei der Rheinbahn?

  • Rheinbahn fährt nach Samstagsfahrplan
  • wer mit der Rheinbahn fährt, braucht weiter ein gültiges Ticket
  • Abos, die gerade nicht genutzt werden, können pausiert werden
  • Wochenend-Konditionen gelten weiterhin nur am Wochenende
  • Kunden mit einem „9-Uhr-Ticket“ können das jetzt auch schon vor 9 Uhr nutzen
  • mehr Infos zu den Maßnahmen der Rheinbahn

Darf ich meine Angehörigen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen besuchen?

  • nein
  • Ausnahmen gelten auf Geburts- und Kinderstationen und bei Palliativpatienten, nach vorheriger Absprache

Was ist mit der Gastronomie?

  • Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Mensen müssen schließen
  • Liefer- und Abholservice sind erlaubt, aber nur unter besonderen Schutzmaßnahmen
  • das Essen darf nicht im Umkreis von 50 Metern gegessen werden

Kann ich weiter zum Friseur, Tattoowierer, Massagesalon, Nagelstudio?

  • nein
  • Dienstleister, die den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können, müssen schließen. 

Darf ich weiter zur Physio- oder Ergotherapie?

  • ja, aber nur, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, dass die Behandlung notwendig ist
  • und nur unter besonderen Schutzmaßnahmen

Warum haben Bau- und Gartenbaumärkte weiter offen?

  • sie bleiben für Handwerker und Gewerbetreibende geöffnet

Ansprechpartner

Medizin

Hotline Gesundheitsamt: 0211 - 899 60 90

Hotline Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 0211 - 116 117

Stadt

Hotline des Infotelefons: 0211 - 899 60 90

Hotline für Unternehmen: 0211 - 899 01 36

Hotline für Hilfsbedürftige: 0211 - 899 89 99

Hotline des Jugendamtes: 0211 - 899 1

Hotline zur Erziehungs- und Konfliktberatung: 0211 - 899 53 34

Info

Hotline des Landes NRW: 0211 - 9119 1001

Homepage des Landes NRW

Hotline der Verbraucherzentrale: 0211 - 3399 58 45

Unternehmen

Hotline der IHK: 0211 - 3557 666

Hotline der Handwerkskammer: 0211 - 8795 555

Weitere Ansprechpartner

Telefonseelsorge: 0800 - 111 0 111 / 0800 - 111 0 222

Hotline der Diakonie: 0211 - 1602 0

Hotline Frauenhaus: 0211 - 710 34 88

Hotline Caritas Familienberatung Rath: 0211 - 5162 97 78

Hotline Caritas Familienberatung Wersten: 0211 - 976 40 50

Hotline Caritas Familienberatung Stadtmitte: 0211 - 171 29 40

Opfer-Telefon vom Weißen Ring: 116 006


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