Ferienjobs: Das müsst ihr in Düsseldorf beachten

Wenn in der kommenden Woche die Sommerferien starten, beginnt für viele Schülerinnen und Schüler auch der Einstieg in einen Ferienjob.

Eine rote Eiskugel mit Streuseln in einem Hörnchen.

Klare Regeln für Ferienarbeit

Der Deutsche Gewerkschaftsbund NRW (DGB NRW) stellt klar: Ein Ferienjob darf nur mit einem gültigen Arbeitsvertrag begonnen werden. In diesem müssen Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung eindeutig geregelt sein.

Laut Jugendschutzgesetz sind nur leichte Tätigkeiten erlaubt – etwa Gartenarbeit oder das Austragen von Zeitungen. Schwere körperliche Arbeit oder gefährliche Aufgaben sind tabu.

Nur vier Wochen pro Jahr erlaubt

Die Sommerferien dienen grundsätzlich der Erholung. Deshalb dürfen schulpflichtige Jugendliche höchstens vier Wochen im Jahr arbeiten. Wichtig ist also, frühzeitig zu planen – und die eigenen Rechte zu kennen.

Weitere Infos und Links:

Infos zum Jugendarbeitschutz

Infos zum Mindestlohn

Ferienjob für Schüler: Was ist erlaubt? Rechte, Altersgrenzen und Versicherung

Deutsche Rentenversicherung: Ferienjobs und Sozialversicherung

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