Ferienjobs: Das müsst ihr in Düsseldorf beachten
Veröffentlicht: Dienstag, 08.07.2025 06:12
Wenn in der kommenden Woche die Sommerferien starten, beginnt für viele Schülerinnen und Schüler auch der Einstieg in einen Ferienjob.

Klare Regeln für Ferienarbeit
Der Deutsche Gewerkschaftsbund NRW (DGB NRW) stellt klar: Ein Ferienjob darf nur mit einem gültigen Arbeitsvertrag begonnen werden. In diesem müssen Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung eindeutig geregelt sein.
Laut Jugendschutzgesetz sind nur leichte Tätigkeiten erlaubt – etwa Gartenarbeit oder das Austragen von Zeitungen. Schwere körperliche Arbeit oder gefährliche Aufgaben sind tabu.
Nur vier Wochen pro Jahr erlaubt
Die Sommerferien dienen grundsätzlich der Erholung. Deshalb dürfen schulpflichtige Jugendliche höchstens vier Wochen im Jahr arbeiten. Wichtig ist also, frühzeitig zu planen – und die eigenen Rechte zu kennen.
Weitere Infos und Links:
Ferienjob für Schüler: Was ist erlaubt? Rechte, Altersgrenzen und Versicherung
Deutsche Rentenversicherung: Ferienjobs und Sozialversicherung