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Eine rote Eiskugel mit Streuseln in einem Hörnchen.
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Ferienjobs: Das müsst ihr in Düsseldorf beachten

Wenn in der kommenden Woche die Sommerferien starten, beginnt für viele Schülerinnen und Schüler auch der Einstieg in einen Ferienjob.

Veröffentlicht: Dienstag, 08.07.2025 04:12

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Klare Regeln für Ferienarbeit

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund NRW (DGB NRW) stellt klar: Ein Ferienjob darf nur mit einem gültigen Arbeitsvertrag begonnen werden. In diesem müssen Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung eindeutig geregelt sein.

Laut Jugendschutzgesetz sind nur leichte Tätigkeiten erlaubt – etwa Gartenarbeit oder das Austragen von Zeitungen. Schwere körperliche Arbeit oder gefährliche Aufgaben sind tabu.

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Nur vier Wochen pro Jahr erlaubt

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Die Sommerferien dienen grundsätzlich der Erholung. Deshalb dürfen schulpflichtige Jugendliche höchstens vier Wochen im Jahr arbeiten. Wichtig ist also, frühzeitig zu planen – und die eigenen Rechte zu kennen.

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Weitere Infos und Links:

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