
Eiszeit: Stadt Düsseldorf erinnert an Räumpflicht
Hier in Düsseldorf bleibt es weiter frostig und kalt. Bis Ende der Woche gibt es auch tagsüber Frost und in den Nächten teilweise bis zu Minus 10 Grad. Auch deshalb erinnert uns die Stadt an die Räumpflicht - speziell auf den Gehwegen vor den Grundstücken der Anlieger.
Veröffentlicht: Dienstag, 09.02.2021 13:17
Anlieger müssen den Bürgersteig auf einer Breite von mindestens einem Meter räumen. Die Pflicht gilt an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee muss am folgenden Tag bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigt sein. Streusalz ist grundsätzlich nicht erlaubt - zum Einsatz kommen sollten Sand, Granulat oder Splitt.
Weitere Infos und Links zum Thema:
Zur kompletten Pressemeldung der Stadt:
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