Einstweilige Verfügung gegen Ulrich Hennes

Die juristische Auseinandersetzung in der katholischen Kirche in Düsseldorf geht weiter. Das Erzbistum hat vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen den entpflichteten Stadtdechanten Ulrich Hennes erwirkt. Demnach darf dieser nicht weiter behaupten, Grund für seine weitere Beurlaubung sei "eine völlig an den Haaren herbeigezogene Mitteilung eines Mannes" gewesen.

Das Erzbistum wirft Hennes vor, die Notlage eines Mannes vor Jahren sexuell ausgenutzt zu haben. Hennes und sein Anwalt bestreiten die Vorwürfe und wehren sich gegen die Abberufung. Wahrscheinlich wird der Fall bald den Vatikan beschäftigen. - Das Erzbistum sieht seine Position durch die einstweilige Verfügung jetzt gestärkt, wie es in einer Mitteilung heißt. Demnach darf Hennes auch nicht weiter behaupten, die Kirche habe ihm ein Angebot gemacht, falls er freiwillig auf seine Ämter verzichte.

 


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