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Einfuhrverbot für Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern
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Einfuhrverbot für Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern

Fleisch, Käse oder Wurst aus Nicht-EU-Ländern dürfen meist nicht eingeführt werden. Stadt und Verbraucherschutz warnen in der Ferienzeit vor Verstößen.

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Das Mitbringen von tierischen Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern ist grundsätzlich verboten. Darauf weisen die Stadt Düsseldorf und das Institut für Verbraucherschutz in der Ferienzeit noch einmal hin. Mit dem Verbot soll verhindert werden, dass Tierseuchen eingeschleppt oder weiterverbreitet werden.

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Diese Lebensmittel sind betroffen

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Betroffen sind unter anderem Fleisch, Wurst, Käse und andere Milchprodukte. Der Zoll kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften. Werden Verstöße festgestellt, werden die Waren beschlagnahmt und vernichtet. Zusätzlich können dafür Kosten entstehen, außerdem drohen weitere Strafen.

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Ausnahmen bei der Einfuhr

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Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Für einige Erzeugnisse oder bestimmte Herkunftsländer gelten Sonderregeln. Kleine Mengen zum Eigenverbrauch aus Ländern wie Norwegen oder der Schweiz sind zum Beispiel erlaubt. Auch Babynahrung darf in bestimmten Fällen mitgebracht werden.

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