
Düsseldorfer Schüler hat kein Recht auf Distanzunterricht
Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch darauf, vom Präsenzunterricht befreit zu werden, wenn die 7 Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht heute entschieden (26. August). Ein Jugendlicher aus unserer Stadt hatte wegen der Coronazahlen einen Eilantrag auf Distanzunterricht gestellt.
Veröffentlicht: Donnerstag, 26.08.2021 11:48
Der Schüler habe keinen glaubhaften Grund angeführt, um vom Präsenzunterricht befreit zu werden, heißt es vom Gericht. Zum Beispiel habe er kein ärztliches Attest vorgelegt. Und einen allgemeinen Anspruch auf Distanzunterricht gebe es laut Verordnung nicht, so die Richter. Unterricht vor Ort habe mit Blick auf den staatlichen Bildungsauftrag Vorrang. Die regelmäßigen Tests in den Schulen und die weiteren Hygienemaßnahmen dort seien hinreichende Schutzinstrumente. Gegen den Beschluss kann jetzt noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.