Düsseldorfer Schönheitschirurg vor Gericht

Heute steht in Düsseldorf ein Mann vor Gericht, der sich zu Unrecht als «Dr. med.» bezeichnet haben soll. Einen Strafbefehl in Höhe von 13.500 Euro hat der Schönheitschirurg abgelehnt.

Der Mediziner findet nicht, dass er den Titel missbraucht hat, obwohl er keine Promotion vorlegen kann. In dem heutigen Prozess soll das nun überprüft werden. Gegen ihn wird auch wegen des Todesfalls einer Patientin nach einer Schönheits-OP ermittelt. Der Tod einer 42 Jährigen Frau, die im Juli nach einer Po-Operation gestorben ist, spielt in diesem Prozess keine Rolle, weil die Ermittlungen noch laufen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau verblutet ist. Er bestreitet das und gehe von einer angeborenen Herzschwäche aus, die letztendlich zum plötzlichen Herztod geführt habe, sagte er. Laut Staatsanwaltschaft müsse das jetzt ein Sachverständiger klären. 

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