Düsseldorfer Lehrerin durfte suspendiert werden
Veröffentlicht: Mittwoch, 13.07.2022 15:23
Weil sie die Corona-Schutzmaßnahmen im Unterricht offenbar nicht umgesetzt hatte, durfte eine Düsseldorfer Grundschul-Lehrerin suspendiert werden. Das hat das Verwaltungsgericht an der Bastionstraße heute (13. Juli 2022) in einem Eilverfahren entschieden. Die Lehrerin kann dagegen jetzt noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Die Lehrerin habe in ihrer Klasse wiederholt und vorsätzlich die damals regelmäßig vorgeschriebenen Pooltests nicht ordnungsgemäß ausgeführt. So heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts.

Sie habe den Kindern zum Beispiel normale Wattestäbchen ausgegeben und die Spucke erst anschließend an Teststäbchen abgestrichen. Auch bestehe der Verdacht, dass sie die Maskenpflicht im Schulgebäude missachtet und nicht überwacht habe. Auch nach ausdrücklicher Weisung durch die Schulleitung habe die Lehrerin ihr Verhalten nicht geändert, so die Richter.