Düsseldorf: wieder Homeoffice-Pflicht und 3G

Geimpft, genesen oder getestet – die 3G-Regelung gilt ab heute im Nah- und Fernverkehr und auch bei der Arbeit. Zudem gibt es wieder eine Homeoffice-Pflicht. Nur wer nicht aus dem Homeoffice arbeiten kann, darf vor Ort arbeiten, muss dann aber täglich einen 3G-Nachweis vorbringen.

Der Nachweis dafür muss beim Arbeitgeber vorgelegt und auch immer mit sich geführt werden. Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen täglich neuen Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test. Zusätzlich muss ein Unternehmen allen seinen Mitarbeitenden trotzdem zweimal wöchentlich einen zusätzlichen Selbsttest anbieten. Wer aber ausschließlich im Homeoffice arbeitet, braucht keinen 3G-Nachweis.

Mehr Infos und Links zu dem Thema:

Fragen und Antworten zum Infektionsschutz bei der Arbeit

Die neuen Regelungen ab dem 24. November

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