
Düsseldorf: Verweil- und Alkoholverbot in der Altstadt
Die Ereignisse vom Pfingstwochenende in der Altstadt haben Konsequenzen. Bereits beschlossen war, dass in Zukunft deutlich mehr Polizei unterwegs sein wird. Nun hat der Krisenstab der Stadt auch ein Verweil- und Alkoholverbot beschlossen.
Veröffentlicht:
Menschenmassen, die sich abends durch die Gassen der Altstadt schieben, ohne Masken, ohne auf die Hygienemaßnahmen zu achten; teilweise kippte die Stimmung ins Aggressive. Die Stadt weist nach dem Pfingstwochenende darauf hin, dass bei solchen Bildern auch ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht - auch wenn man draußen ist. Deswegen gilt ab diesem Wochenende zunächst für zwei Wochen: auf den Straßen der Altstadt, wo die Maskenpflicht gilt und am Rheinufer ist das Verweilen untersagt - ebenso der Alkoholkonsum. Und zwar an Wochenenden und vor Feiertagen immer ab 20 Uhr bis zum nächsten Morgen um 5. An den sonstigen Wochentagen gilt das Verweil- und Alkoholverbot in diesen Bereichen von 20 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages. Ausgenommen sind Warteschlangen vor Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben und sonstigen geöffneten Einrichtungen.
Weitere Infos und Links zum Thema: