Düsseldorf: Urteil zum Rheinkometen

Die Lichtshow der Metro im Oktober (2020) auf dem Rheinturm war keine Kopie des so genannten „Rheinkometen“. Das hat das Landgericht Düsseldorf heute (13. Januar 2021) entschieden. Die Richter hoben damit eine einstweilige Verfügung auf, die die Bürgerstiftung DUS Illuminated vor Gericht erwirkt hatte.

© Danny Jungslund/Telekom inspiriert vom Rheinkomet®

Die Metro hatte den Rheinturm im Oktober im Zuge einer Werbeaktion mit einer Lichtshow in Szene gesetzt. Diese Lichtshow hatte DUS Illuminated nach wenigen Tagen durch eine einstweilige Verfügung gestoppt. Begründung: Die Bürgerstiftung hielt die Metro-Lichtinstallation für eine Kopie der eigenen Produktion mit Namen „Rheinkomet“. Dieser war erstmals zum Jubiläum „70 Jahre NRW“ gezeigt worden. Jetzt entschieden die Richter, dass von einer Kopie keine Rede sein kann. Die beiden Lichtshows seien zu unterschiedlich.

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Unsere Meldung vor dem Urteil

Hier informiert das Düsseldorfer Landgericht

Wikipedia-Artikel zum Rheinkomet

DUS-illuminated® informiert zum Rheinkomet

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