Düsseldorf: Unter 16 keine Corona-Testnachweise erforderlich

Schülerinnen und Schüler hier in Düsseldorf und NRW fallen ab sofort automatisch unter die 3G-Regel. Und: Sie müssen das auch nicht nachweisen, wenn sie irgendwo Zugang bekommen möchten - etwa im Kino, Stadion oder in Restaurants. So ist es in der nochmal überarbeiteten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW festgeschrieben.

Zunächst war vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche einen Schülerausweis vorzeigen müssen, um automatisch als "getestet" zu gelten. Das hätte den Schulen aber viel Arbeit mit dem Ausstellen von Ausweisen bereitet - auch an Grundschulen gab es vor dem Wochenende schon eine hohe Nachfrage. Jetzt sagt das Land aber: Unter 16 Jahren geht man zur Schule und dort wird regelmäßig getestet, so dass kein Nachweis nötig ist. Sinnvoll sei es aber, nachweisen zu können, wie alt man ist. Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren können mit einer Schulbescheinigung ihre regelmäßige Testung nachweisen.

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