Düsseldorf: Schwerpunktkontrollen an E-Ladesäulen

Die Stellflächen an den E-Ladesäulen in Düsseldorf werden nicht immer ordentlich genutzt. Das geht aus Zahlen des Ordnungsamtes hervor, die die Stadt veröffentlicht hat. Demnach wurden bei Schwerpunktkontrollen von Mitte September bis Ende Oktober (2023) unter anderem über 500 Verwarnungen ausgesprochen. 65 Autos wurden abgeschleppt.

Zum Hintergrund: Immer wieder parken auf den Plätzen für E-Fahrzeuge Autos mit Verbrennungsmotor, so ein Stadtsprecher. Das ist nicht erlaubt. Und: E-Autos müssen eine Parkscheibe einlegen. Auch daran würden sich nicht alle halten. Die Kontrollen der Stellflächen an den E-Ladesäulen seien "ein wesentlicher Schritt zur Fortführung und Umsetzung des E-Mobilitätsprojekts", so der Sprecher wörtlich.

Weitere Infos und Links zum Thema:

Infos zur Beschilderung von Stellflächen an E-Ladesäulen:

Derzeit gibt es noch unterschiedliche Arten von Beschilderungen im Düsseldorfer Stadtgebiet. Die meisten Stellflächen an E-Ladesäulen sind mit dem Verkehrszeichen 314 (blaues "P") ausgeschildert und erlauben das Parken für E-Fahrzeuge nur während des Ladevorgangs für maximal 1 bzw. 4 Stunden. Nur wenige E-Ladeeinrichtungen sind noch mit dem Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot) beschildert, was das Parken während des Ladens nur für E-Fahrzeuge erlaubt. In beiden Fällen ist das Parken grundsätzlich nur zum Laden erlaubt.


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