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Düsseldorf: Pflichten, wenn das Auto zu Hause bleibt
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Düsseldorf: Pflichten, wenn das Auto zu Hause bleibt

Wer in den Urlaub fliegt, lässt sein Auto oft zu Hause. Wer das Auto aber auf der Straße parkt, hat weiterhin eine Sorgfaltspflicht. Das heißt: Ich muss sicherstellen, dass das Auto während des Urlaubs immer ordnungsgemäß geparkt ist - und nicht zum Beispiel in einem temporären Halteverbot steht.

Veröffentlicht: Montag, 19.06.2023 13:00

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Um das sicher zu stellen, sollten wir eine Vertrauensperson beauftragen, alle 48 Stunden nach dem Auto zu sehen. Temporär eingerichtete Halteverbote müssen 3 Tage im Voraus angekündigt werden, steht das Auto am vierten Tag noch dort, wird es auf Kosten der Halter:innen abgeschleppt.

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