Düsseldorf: Maskenpflicht bleibt erstmal bestehen
Veröffentlicht: Samstag, 19.03.2022 07:46
Die Maskenpflicht in den Schulen ist bald Geschichte - Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht den Wegfall der meisten Corona Schutzmaßnahmen vor - darunter auch die Maskenpflicht in den Schulen. Demnach müssen Schülerinnen und Schüler nur noch bis zum 2. April eine Maske tragen, danach ist dies freiwillig. Außerdem wird es dann auch keine Testungen an den Schulen mehr geben. Bis spätestens Mai soll es dann keine Einschränkungen des regulären Schulbetriebs mehr geben. OB Keller sieht den Wegfall der Maskenpflicht als zu früh an - eine Maske zu tragen sei die kleinste Einschränkung mit dem größten Schutzeffekt, sagt Keller.

Was ab sofort gilt: Ab sofort fällt zum Beispiel die Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen weg. Außerdem gibt es keine Zugangsbeschränkungen für Veranstaltungen mehr. Auch die Zuschauerbegrenzung bei Veranstaltungen fällt weg. Was bleibt ist erst einmal die Maskenpflicht in Innenräumen - sie soll noch bis zum 2. April gelten. Wegen der zunehmenden Anzahl an Corona-Patient*innen in den Krankenhäusern verlängert das Land NRW die Maßnahmen und nutzt dafür die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz. - Deshalb bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen auch erst noch bestehen. Die Stadt Düsseldorf behält sich vor, auch über den 2. April hinaus bei städtischen Veranstaltungen und in städtischen Einrichtungen an einer Maskenpflicht festzuhalten.