
© SYMBOLBILD | New Africa - stock.adobe.com
© SYMBOLBILD | New Africa - stock.adobe.com
Düsseldorf: Kläger müssen Soforthilfe nicht zurückzahlen
Das Land NRW ist fürs erste mit dem Versuch gescheitert, von tausenden Kleinunternehmern und Selbständigen Corona-Soforthilfen zurück zu fordern.
Veröffentlicht: Dienstag, 16.08.2022 14:50
Anzeige
Nach Ansicht des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts waren die Antragsformulare und Genehmigungs-Bescheide zu missverständlich formuliert. Der Betreiber eines Düsseldorfer Schnellrestaurants und ein Steuerberater aus unserer Stadt haben vor Gericht Recht bekommen. Die Solo-Selbständigen müssen Corona-Hilfen in Höhe von 7.000 Euro nicht an das Land zurückzahlen. Beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind noch weitere ca. 500 Klageverfahren rund um den Komplex der Corona-Soforthilfen anhängig.
Anzeige
Weitere Infos und Links zum Thema
Anzeige
Anzeige