Düsseldorf: Kindernotbetreuung im Landtag

Mitarbeitende im Landtag, die ihre Kinder an Plenartagen nicht betreuen können, bekommen jetzt eine Unterstützung: Im Landtag ist die erste Notbetreuung eingerichtet worden. In der "Eulenbande" sollen an Plenartagen bis zu zehn Kinder unterkommen können. Das gilt bis jetzt allerdings nur für die Kinder von Mitarbeitenden aus den Fraktionen. Für die Kinder von Abgeordneten muss zunächst noch ein Gesetz geändert werden.

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Heute sollen mehrere Punkte im Abgeordnetengesetz geändert werden - unter anderem wird darüber gesprochen, dass auch Mitglieder des Landtags einen Anspruch auf eine kostenfreie Notbetreuung haben sollen, wenn beispielsweise der eigentliche Kindergarten geschlossen ist. Wenn diese Änderung beschlossen wird, wäre die neue Notbetreuung im Landtag ab Februar auch für die Kinder der Abgeordneten geöffnet.

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