
© SYMBOLBILD | Maksym Yemelyanov - stock.adobe.com
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Düsseldorf: Hinweis vom Institut für Verbraucherschutz
Wer in den Herbstferien in Nicht EU-Länder verreist, sollte darauf achten, keine tierischen Produkte im Gepäck zu haben.
Veröffentlicht: Donnerstag, 28.09.2023 09:44
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Das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen weist darauf hin, dass die Einfuhr von tierischen Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern wie zum Beispiel Fleisch, Wurst, Käse aber auch Milch und Milcherzeugnissen verboten ist. Ausnahmen bestehen für Baby-Nahrung, medizinischer Spezialnahrung und Lebensmitteln aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Bei einem Verstoß werden die Lebensmittel beschlagnahmt und es ist mit einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen.
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