
Düsseldorf: Experten wenig überrascht von Maskenurteil
Die Stadt will schon heute (10. November) eine neue Allgemeinverfügung im Hinblick auf eine Maskenpflicht in Düsseldorf präsentieren. Ob diese erneut das ganze Stadtgebiet umfasst oder ob sich die Stadt auf die Innenstadtbereiche und stark besuchte Straßen beschränkt ist noch offen.
Veröffentlicht: Dienstag, 10.11.2020 04:55
Das Verwaltungsgericht hatte zuvor die bisherige Verordnung als rechtswidrig bezeichnet. Gerichtsexperten zeigten sich von der Entscheidung gestern wenig überrascht. Die bisherige Allgemeinverfügung war mehr ein Wirrwarr als eine klar verständliche Anweisung. So sollten die Bürger selbst einschätzen, wo sie eventuell auf eine Maske verzichten könnten. Das sollte immer dann der Fall sein, wenn ihnen höchstwahrscheinlich niemand begegnet oder man mindestens fünf Meter Abstand halten kann. Das sei viel zu ungenau formuliert, entschieden die Richter. Die Stadt will heute nachbessern. Sollte sie an der Maskenpflicht für das ganze Stadtgebiet festhalten, drohen neue Klagen.