
Düsseldorf bereitet einrichtungsbezogene Impfpflicht vor
Nächste Woche gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Jetzt steht auch fest, wer für die Kontrollen zuständig ist, nämlich die Kommunen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 10.03.2022 14:55
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Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen dem Gesundheitsamt bis nächste Woche Dienstag (15. März 2022) melden, wenn es ungeimpfte Mitarbeitende in ihrem Unternehmen gibt. Wir haben Stadtdirektor Burkhard Hintzsche gefragt, ob Engpässe drohen:
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Wenn zum Beispiel Mitarbeitende im Krankenhaus oder im Pflegeheim sich nicht impfen lassen wollen, dann droht ihnen eine unbezahlte Freistellung. Heißt sie dürfen nicht mehr arbeiten und bekommen auch kein Geld mehr. Für die Kontrollen wird gerade ein Team aufgestellt, so Hintzsche weiter.
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