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Düsseldorf - Anspruch auf Preisminderung bei langsamem Internet

Wenn hier bei uns in der Wohnung das Internet zu schwach ist, haben wir Anspruch auf eine Preisminderung. Das hat uns die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf bestätigt.

Veröffentlicht: Dienstag, 26.07.2022 11:44

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Ist die Internetverbindung nicht so stark wie im Vertrag angegeben, kann es günstiger werden. Einige Internet-Nutzer scheinen Probleme mit ihrer Verbindung zu haben, das bestätigen neue Daten der Breitbandmessungs-App der Bundesnetzagentur. Bei rund 22.000 Messungen mit der App seien laut der Behörde fast ausschließlich Minderungsansprüche festgestellt worden.

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