Düsseldorf: Änderungen der Coronaschutzverordnung

Mit dem heutigen Freitag (9. Juli 2021) ist eine neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft getreten. Wichtigste Änderung: Die "Inzidenzstufe Null", die in vielen Bereichen unseres Lebens weitgehende Erleichterungen ermöglicht.

Damit macht NRW einen großen Schritt in Richtung Normalität. Die neue Stufe greift, sobald Kreise oder kreisfreie Städte an fünf Tagen hintereinander höchstens zehn Neuinfektionen gerechnet auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen aufweisen. Wird die Marke 10 an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, greifen wieder die strengeren Beschränkungen der höheren Inzidenzstufen. Hier in Düsseldorf gilt die Stufe aktuell (9. Juli 2021) noch NICHT, da der 7-Tage-Wert aktuell sogar noch knapp über 10 liegt.

Kontaktbeschränkungen

Stufe 0 Inzidenz 0-10:

  • Keine Beschränkungen
  • Mindestabstände als Empfehlung

Stufe 1 Inzidenz 10,1 ≤ 35:

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten
  • Außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten 

Stufe 2 Inzidenz 35,1-50:

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten
  • Außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Stufe 3 Inzidenz ≥ 50:

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten

Außerschulische Bildung

Stufe 0 Inzidenz 0-10:

  • Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen

Stufe 1 Inzidenz 10,1 ≤ 35:

  • Ohne Maske am festen Sitzplatz wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test

Stufe 2 Inzidenz 35,1-50:

  • Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
  • Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test

Stufe 3 Inzidenz ≥ 50:

  • Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test
  • Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen

Kinder- und Jugendarbeit

Stufe 0 Inzidenz 0-10:

  • Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots
  • Bei Kinder und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots; ansonsten keine Einschränkungen mehr

Stufe 1 Inzidenz 10,1 ≤ 35:

  • Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
  • Ferienangebote und Ferienreisen mit Test

Stufe 2 Inzidenz 35,1-50:

  • Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung; mit Test auch innen ohne Maske 

Stufe 3 Inzidenz ≥ 50:

  • Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung; mit Test Ferienangebote und Ferienreisen mit Test

Kultur

Stufe 0 Inzidenz 0-10:

  • Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen
  • Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich
  • Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske)
  • Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08. zulässig

Stufe 1 Inzidenz 10,1 ≤ 35:

  • Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster
  • nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten ab 27.08.
  • Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept 

Stufe 2 Inzidenz 35,1-50:

  • Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster
  • nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
  • Museen usw. ohne Termin 

Stufe 3 Inzidenz ≥ 50:

  • Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster
  • Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
  • nicht berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenz ung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente 

Sport

Stufe 0 Inzidenz 0-10:

  • Sportausübung ohne Beschränkungen 
  • Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität
  • Bis 5.000 Zuschauer außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität.
  • Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich 

Stufe 1 Inzidenz 10,1 ≤ 35:

  • Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
  • Außen über 1.000 bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe 1: Innensport ohne Test 
  • ab 27.08.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test; Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität

Stufe 2 Inzidenz 35,1-50:

  • Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit Test, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne Test
  • Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
  • Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan

Stufe 3 Inzidenz ≥ 50:

  • Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
  • Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test 
  • Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitz-plan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung

Freizeit

Stufe 0 Inzidenz 0-10:

  • Keine Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt) 
  • Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test

Stufe 1 Inzidenz 10,1 ≤ 35:

  • Freibäder ohne Test Bordelle usw. mit Test 
  • Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 250 Personen mit Test
  • ab 27.08.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept 

Stufe 2 Inzidenz 35,1-50:

  • Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung 
  • wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung 
  • wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test

Stufe 3 Inzidenz ≥ 50:

  • Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test
  • Freibäder für Sportbetrieb mit Test
  • Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test

Einzelhandel

Stufe 0 Inzidenz 0-10:

  • Wegfall der flächenmäßigen Begrenzungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt), Maskenpflicht bleibt bestehen

Stufe 1 Inzidenz 10,1 ≤ 35:

  • Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte

Stufe 2 Inzidenz 35,1-50:

  • Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm (betrifft nur Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist) 

Stufe 3 Inzidenz ≥ 50:

  • Wegfall Click & Meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm (betrifft nur Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist)

Messen / Märkte

Stufe 0 Inzidenz 0-10:

  • Keine Beschränkungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt) 

Stufe 1 Inzidenz 10,1 ≤ 35:

  • ab 27.08.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test

Stufe 2 Inzidenz 35,1-50:

  • Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig

Stufe 3 Inzidenz ≥ 50:

  • Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept

Tagungen / Kongresse

Stufe 0 Inzidenz 0-10:

  • Keine Beschränkungen

Stufe 1 Inzidenz 10,1 ≤ 35:

  • Außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test

Stufe 2 Inzidenz 35,1-50:

  • Außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test

Stufe 3 Inzidenz ≥ 50:

  • -

Private Veranstaltungen

Stufe 0 Inzidenz 0-10:

  • Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen.
  • Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden

Stufe 1 Inzidenz 10,1 ≤ 35:

  • außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test

Stufe 2 Inzidenz 35,1-50:

  • außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test

Stufe 3 Inzidenz ≥ 50:

  • -

Partys

Stufe 0 Inzidenz 0-10:

  • Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen

Stufe 1 Inzidenz 10,1 ≤ 35:

  • Bis zu 100 Personen im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand und Maske aber mit Test und Rückverfolgbarkeit

Stufe 2 Inzidenz 35,1-50:

  • -

Stufe 3 Inzidenz ≥ 50:

  • -

Große Festveranstaltungen

Stufe 0 Inzidenz 0-10:

  • Mit Test erlaubt (wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt) 

Stufe 1 Inzidenz 10,1 ≤ 35:

  • ab 27.08.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung

Stufe 2 Inzidenz 35,1-50:

  • -

Stufe 3 Inzidenz ≥ 50:

  • -

Gastronomie

Stufe 0 Inzidenz 0-10:

  • Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen
  • Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt) oder Maske 

Stufe 1 Inzidenz 10,1 ≤ 35:

  • wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test

Stufe 2 Inzidenz 35,1-50:

  • Außengastronomie ohne Test Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)

Stufe 3 Inzidenz ≥ 50:

  • Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht 
  • Wegfall Umkreisverzehrverbot

Beherbergung / Tourismus

Stufe 0 Inzidenz 0-10:

  • Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10 

Stufe 1 Inzidenz 10,1 ≤ 35:

  • Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen

Stufe 2 Inzidenz 35,1-50:

  • Volle gastronomische Versorgung für private Gäste 

Stufe 3 Inzidenz ≥ 50:

  • „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test 
  • Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie
  • mit Test Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genese ne teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen

Weitere Infos und Links zum Thema:

Die Infos vom Land

Erste Infos zur neuen Coronaschutzverordnung auf unserer Homepage

Unsere Corona-Sonderseite auf unserer Homepage

Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes im Wortlaut

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