
Diese Grillregeln gelten in Parks
Grillen ist in Düsseldorfer Parks erlaubt, aber nur unter klaren Regeln. Wer sie missachtet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Veröffentlicht: Freitag, 24.04.2026 11:01
Für Menschen in Düsseldorf, die bei gutem Wetter im Park grillen wollen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Regeln der Stadt. In Nordrhein-Westfalen wird das Grillen in Grünanlagen aktuell wieder stärker diskutiert, auch wegen Müll, Lärm und Rauch. In Düsseldorf ist Grillen in Parks grundsätzlich erlaubt, allerdings nur unter klaren Vorgaben. Wer diese Regeln missachtet, muss im Zweifel mit einem Bußgeld rechnen. Deshalb sollten sich Grillfans vorab informieren, was in den Grünanlagen erlaubt ist und was nicht.
Diese Vorgaben gelten in Düsseldorfer Parks
Die Stadt Düsseldorf erlaubt das Grillen in Parks nur unter bestimmten Bedingungen. Einweggrills sind verboten. Außerdem darf die Grasnarbe nicht beschädigt werden, und die Kohle muss nach dem Grillen vollständig gelöscht sein.
Wichtig ist der Stadt außerdem, dass andere Menschen und Tiere nicht gestört werden. Rücksichtnahme spielt beim Grillen in öffentlichen Grünanlagen also eine zentrale Rolle.
Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen
Wer gegen die Grillregeln in Düsseldorf verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Während in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen sogar über strengere Regeln oder komplette Grillverbote diskutiert wird, bleibt Grillen in Düsseldorf weiterhin erlaubt - solange die städtischen Vorgaben eingehalten werden.
Für Grillen im Park in Düsseldorf gilt deshalb vor allem: Regeln kennen, Rücksicht nehmen und Müll sowie Feuerreste ordnungsgemäß entsorgen.