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D'dorf: Kein Anspruch auf sofortige Schutzimpfung
Personen, die älter als 80 Jahre alt sind, können vom Land NRW nicht verlangen, unverzüglich gegen das Corona-Virus geimpft zu werden. Das hat das Verwaltungsgericht hier in Düsseldorf heute entschieden.
Veröffentlicht: Dienstag, 19.01.2021 14:37
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Über einen möglichen Anspruch müssten die örtlichen Gesundheitsbehörden entscheiden, heißt es in der Begründung des Gerichtes. Also die Kreise oder kreisfreie Städte. Anträge gestellt hatten ein 83-jähriges Ehepaar und ein 85 Jahre alter Mann. Gegen die Entscheidungen kann noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden.
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