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Das gilt für Ferienjobs
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Das gilt für Ferienjobs

Zum Start der Sommerferien suchen viele Jugendliche Ferienjobs. NRW erinnert an Arbeitszeiten, Pausen und verbotene Tätigkeiten.

Veröffentlicht: Donnerstag, 16.07.2026 09:21

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Mit dem Start der Sommerferien morgen (17. Juli 2026) suchen auch in Düsseldorf viele Jugendliche nach einem Ferienjob, um ihr Taschengeld aufzubessern. Das Landesarbeitsministerium NRW erinnert jetzt an die wichtigsten Regeln, die bei Ferienarbeit für Kinder und Jugendliche gelten.

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Klare Regeln für Jugendliche

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Grundsätzlich gilt: Wer 15 bis 18 Jahre alt und noch schulpflichtig ist, darf höchstens vier Wochen im Jahr arbeiten. Erlaubt sind dabei maximal acht Stunden am Tag.

Für 13- und 14-Jährige sind nur leichte Arbeiten erlaubt, zum Beispiel Zeitungen austragen. Sie dürfen höchstens zwei Stunden am Tag arbeiten und brauchen dafür die Zustimmung der Eltern. Wichtig ist außerdem, dass die vorgeschriebenen Pausenzeiten eingehalten werden. So sollen Kinder und Jugendliche bei einem Ferienjob geschützt werden.

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Diese Arbeiten sind für Jugendliche verboten

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Das Ministerium weist darauf hin, dass Fließbandarbeit, Akkordarbeit, Nachtarbeit sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen für Jugendliche grundsätzlich verboten sind. Wer Fragen zum Jugendarbeitsschutz hat, kann sich an die Bezirksregierung wenden.

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