Coronavirus: Straf- und Bußgeldkatalog
Veröffentlicht: Dienstag, 24.03.2020 12:47
Das Land NRW hat heute (24. März 2020) einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht. Darin sind die Strafen aufgeführt, die drohen wenn man sich nicht an das zur Zeit geltende Kontaktverbot hält. Wegen der Corona-Pandemie hatten Land und Bund am Sonntag (22. März 2020) entschieden ein Kontaktverbot in ganz Deutschland zu verhängen.

Wie die Landesregierung mitteilt ist die Grundlage für den Katalog das Infektionsschutzgesetz. Durch die Maßnahmen sollen demnach Infektionen vermieden und die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden.
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet sagt:
„Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge Kontaktverbot wird sicher helfen, das Anste- ckungsrisiko schnell zu reduzieren. Die allermeisten Menschen halten sich zum Glück an die Regeln und zeigen sich solidarisch. Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen ankommen. Null Toleranz gilt auch gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Corona-Virus.“
Der Katalog zeigt auf, welche Verstöße Straftaten sind und welche als Ordnungswidrigkeiten bewertet werden. Strafbar machen sich zum Beispiel Rückkehrer aus Risikogebieten, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen Betretungsverbote, etwa in Altenheimen, verstoßen. Außerdem Ansammlungen in der Öffentlichkeit, bei der mehr als zehn Menschen zusammenkommen.
Innenminister Herbert Reul sagt:
„Das sind harte Strafen. Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen oder wird aus dem Verkehr gezogen. Es geht hier schließlich nicht um eine Kleinigkeit, sondern um die Gesundheit und das Leben von Millionen Menschen. Die Ordnungsämter und die Polizei werden die Maßnahmen mit Augenmaß, aber mit aller notwendigen Härte durchsetzen.“
Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel Picknicken oder Grillen in der Öffentlichkeit (jeweils 250 Euro Bußgeld). Auch das Treffen mit mehr als einer Person in der Öffentlichkeit kostet: jede Person muss dann 200 Euro Bußgeld zahlen. Ab zehn Personen macht man sich sogar strafbar.
Wer wiederholt gegen das Kontaktverbot verstößt, dem drohen bis zu 25.000 Euro Bußgeld.