
Bußgeld-Studie: Düsseldorf führt bundesweites Ranking an
Düsseldorf ist deutschlandweit die Bußgeld-Hochburg Nummer eins. Mit rund 403 Bescheiden pro 1.000 Einwohner liegt die Stadt weit über dem Bundesschnitt.
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Düsseldorf ist bundesweit die Bußgeld-Hochburg Nummer eins. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Portals HolidayCheck Mietwagen, für die Bußgeldstellen in 32 deutschen Städten zu den Jahren 2024 und 2025 befragt wurden.
403 Bescheide pro 1.000 Einwohner - mehr als doppelt so viel wie im Schnitt
Mit rund 403 Bußgeldbescheiden pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zwischen 16 und 85 Jahren liegt Düsseldorf an der Spitze aller 32 untersuchten Städte. Der Durchschnitt aller Städte liegt bei 191 Bescheiden - Düsseldorf kommt also auf mehr als das Doppelte.
In absoluten Zahlen wurden 2025 in Düsseldorf 208.372 Bescheide ausgestellt. Das entspricht einem Plus von rund 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als 194.783 Bescheide registriert wurden.
NRW dominiert die vorderen Ränge
Hinter Düsseldorf folgen im Ranking Oberhausen mit rund 401 und Krefeld mit rund 381 Bescheiden pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Auch Bielefeld (310) und Mönchengladbach (307) liegen deutlich über dem Mittelfeld. Die vorderen Plätze werden damit von Städten aus Nordrhein-Westfalen dominiert.
Am unteren Ende der Skala steht Magdeburg mit lediglich rund 7 Bescheiden pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern - fast 60-mal weniger als in Düsseldorf. Auch in Jena (88), Leipzig (90) und Hannover (93) bleibt der Bußgeldbescheid eher die Ausnahme.
Einspruchsquote in Düsseldorf über dem Bundesschnitt
Von den 208.372 Bescheiden in Düsseldorf wurden 16.664 mit einem Einspruch angefochten - eine Quote von rund 8 Prozent. Das liegt über dem Bundesschnitt aller 32 Städte von rund 5,4 Prozent.
Den mit Abstand höchsten Wert verzeichnet Lübeck: Dort wurde 2025 gegen rund 33 Prozent aller Bescheide Einspruch eingelegt. Am seltensten fechten Betroffene in Krefeld ihre Bescheide an - dort betrifft das nur rund 1,8 Prozent der Fälle.
Neue Regeln seit 2025 und 2026
Der Bußgeldkatalog wurde 2025 novelliert. Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße wurden neu geregelt, bei Rotlichtverstößen wird seitdem konsequenter mit Punkten und Fahrverboten reagiert. Seit dem 1. Juli 2026 gilt zudem eine verlängerte Verjährungsfrist von sechs statt zuvor drei Monaten für Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz - Behörden haben damit mehr Zeit, Verstöße zu verfolgen.
Zur Methodik
Für die Auswertung wurden Bußgeldstellen in 50 deutschen Städten befragt. Ausgewertet wurden ausschließlich die vollständigen Rückmeldungen aus 32 Städten, die Angaben zu Bescheiden und Einsprüchen für beide Jahre enthielten.