
Beförderungs-Ausschluss nach Geschlechterwechsel
Ein Polizist, der im Mai sein Geschlecht offiziell von männlich auf weiblich geändert hat, darf vom Beförderungsverfahren ausgeschlossen werden.
Veröffentlicht: Dienstag, 24.02.2026 05:19
Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Als Frau hätte der Polizist deutlich bessere Chancen auf eine Beförderung gehabt, weil Frauen besonders gefördert werden.
Geschlechterwechsel aus Karrieregründen?
Die Polizei vermutet allerdings, dass der Geschlechtswechsel nur aus Karrieregründen stattgefunden hat. Die Polizistin soll im Kollegenkreis offen gesagt haben, dass sie sich nur wegen der besseren Beförderungschancen zur Frau erklärt habe.
Beschwerde noch möglich
Deshalb wurde sie vom Auswahlverfahren ausgeschlossen und angezeigt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht endgültig – die betroffene Person kann noch Beschwerde einlegen.