
Bahnstrecke kein "Schwarzbau"
Eine Anwohnerin aus Angermund ist am Verwaltungsgericht Düsseldorf mit einer Klage gegen das Eisenbahnbundesamt und die Deutsche Bahn gescheitert. Die Frau wollte zusätzlich Lärmschutzmaßnahmen erstreiten. Sie hatte bei der Bahnstrecke zwischen Düsseldorf und Duisburg von einem „Schwarzbau“ aus dem 19. Jahrhundert gesprochen.
Veröffentlicht: Dienstag, 28.01.2020 04:26
1843 war die Bahnstrecke in Betrieb genommen worden, nach Meinung der Klägerin aus Angermund ohne die nötigen Genehmigungsverfahren. Deshalb sollten die Bahn und das Eisenbahnbundesamt beim Lärmschutz nachrüsten. Dafür sah das Verwaltungsgericht jedoch keinen Anlass. Laut Justiz gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass es sich tatsächlich um einen Schwarzbau gehandelt hat. Außerdem seien zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen nur dann nötig, wenn es durch einen Neu- oder Umbau wesentliche Veränderungen an der Strecke gegeben habe. Das sei aber nicht der Fall, so das Gericht.