
Arbeiten bei der Hitze: Das muss der Arbeitgeber tun
Bei den Temperaturen kämpfen sich gerade viele Menschen durch die heißen Tage. Besonders auf der Arbeit ist es bei einigen sehr heiß. Der DGB Düsseldorf-Bergisch Land erinnert Arbeitgeber jetzt noch einmal daran für Abkühlung zu sorgen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 25.06.2026 10:56
Das gilt ab 30 Grad im Büro
Wenn am Arbeitsplatz 30 Grad gemessen werden, muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen, beispielsweise mit Hilfe von Jalosien, Ventilatoren und Getränken.
Das gilt über 35 Grad im Büro
Bei über 35 Grad ist ein Arbeitsraum nicht mehr geeignet, sagt der DGB. Dann braucht es sowas wie Luftduschen und Hitzepausen. Die sollen dann in kühleren Räumen mit Getränken stattfinden. Das gilt generell auch in Sonderfällen, beispielsweise beim Bäcker oder in Fabriken an Öfen.
Sonderfälle und Arbeit draußen
Wenn die Beschäftigten jugendlich, älter oder schwanger sind, dann muss im Einzelfall entschieden werden, ob die Arbeit für den- oder diejenige noch zumutbar ist. Zusätzlich müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigen, wenn sie draußen arbeiten, beispielsweise auf einer Baustelle, Schattenbereiche zur Verfügung stellen.