
Alkoholverbot am Hauptbahnhof: Das gilt ab sofort
Am Düsseldorfer Hauptbahnhof gilt ab sofort ein Alkoholkonsumverbot. Erfahrt hier, welche Bereiche betroffen sind und was für Reisende weiterhin erlaubt bleibt.
Veröffentlicht: Mittwoch, 27.05.2026 03:07
Wer am Düsseldorfer Hauptbahnhof unterwegs ist, muss sich auf eine neue Regelung einstellen. Die Deutsche Bahn hat mit sofortiger Wirkung ein Alkoholkonsumverbot für das gesamte Bahnhofsgebäude ausgesprochen. Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit und Ruhe für Reisende sowie Mitarbeitende zu erhöhen.
Betroffene Bereiche und Ausnahmen
Das Verbot erstreckt sich über den gesamten Innenbereich des Bahnhofs. Dazu zählen die Empfangshalle, die Ladenpassagen, sämtliche Bahnsteige sowie die Zugänge. Es ist ab sofort untersagt, in diesen Bereichen Alkohol zu trinken oder alkoholische Getränke mitzuführen, die für den direkten Verzehr vor Ort bestimmt sind.
Verschlossene alkoholische Getränke, die Ihr nach einem Einkauf im Bahnhof mitnehmt, sind von dem Verbot nicht betroffen. Auch der Konsum innerhalb der im Bahnhof ansässigen Restaurants bleibt weiterhin gestattet. Ebenso ist der Kauf von Alkohol für die Mitnahme in den Zug weiterhin erlaubt.
Bahnhofsvorplatz nicht betroffen
Nach Informationen der Rheinischen Post gilt das neue Verbot ausschließlich für die Gebäude der Deutschen Bahn. Der Bahnhofsvorplatz (Konrad-Adenauer-Platz) ist demnach nicht von der Regelung betroffen. Die Deutsche Bahn setzt mit diesem Schritt ein Konzept um, das zeitgleich auch an anderen großen Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen, wie in Duisburg, Essen und Dortmund, eingeführt wurde.
Sanktionen bei Verstößen
Die Einhaltung des Alkoholverbots wird kontrolliert. Bei Verstößen gegen die neue Hausordnung drohen zunächst Platzverweise durch das Sicherheitspersonal. Im Wiederholungsfall kann die Deutsche Bahn zudem Hausverbote aussprechen.
Alkoholverbot am Hauptbahnhof: Was gilt jetzt?
Damit Ihr genau wisst, was sich durch die neue Regelung der Deutschen Bahn ändert, haben wir die wichtigsten Punkte hier für Euch zusammengefasst:
Was ist ab sofort verboten?
- Der Konsum von Alkohol im gesamten Bahnhofsbereich ist untersagt.
- Es ist nicht erlaubt, alkoholische Getränke mitzuführen, wenn diese bereits im Bahnhof getrunken werden sollen.
Wo genau gilt das Verbot? Die neue Hausordnung der Bahn umfasst alle öffentlich zugänglichen Innenbereiche des Bahnhofs, darunter:
- Die Empfangshalle und die Ladenpassagen.
- Sämtliche Bahnsteige.
- Alle Zuwege, die zum Bahnhof führen.
Was bleibt weiterhin erlaubt? Trotz des neuen Verbots gibt es Ausnahmen für Reisende und Kunden:
- Verschlossene alkoholische Getränke dürfen nach einem Einkauf im Bahnhof weiterhin mitgenommen werden.
- In den Restaurants innerhalb des Bahnhofs bleibt der Alkoholkonsum gestattet.
- Wenn Ihr Alkohol kauft, um ihn erst im Zug zu trinken, ist das Mitführen ebenfalls erlaubt.
Wichtige Ausnahme: Nach Informationen der Rheinischen Post gilt das Verbot ausschließlich für das Bahnhofsgebäude und die Gleisanlagen. Auf dem Bahnhofsvorplatz (Konrad-Adenauer-Platz) ist das Trinken von Alkohol demnach weiterhin nicht untersagt.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen? Das Sicherheitspersonal der Bahn kontrolliert die Einhaltung der neuen Regeln. Werden Personen beim Alkoholkonsum erwischt, droht zunächst ein Platzverweis. Im Wiederholungsfall kann die Deutsche Bahn zudem ein Hausverbot aussprechen.