Ab März gilt die Masernimpfpflicht

Ab dem 1. März (2020) gilt bundesweit eine Impfpflicht gegen Masern. Dann müssen Kinder, die in Kitas und Schulen gehen, aber auch das Personal ihre Masernimpfung nachweisen können.

Das Düsseldorfer Gesundheitsamt wird in Kürze zentrale Impftermine bekannt geben. Die neue Regelung sieht allerdings vor, dass wir ein Jahr Zeit haben die Impfung nachzuholen. Bei Masern handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die sich durch Tröpfcheninfektion verbreitet. Eltern in Düsseldorf werden in nächster Zeit von der Kita oder dem Kinderarzt angesprochen und auf einen eventuellen fehlenden Impfschutz hingewiesen.

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