Entschädigung fürs Labyrinth vor dem Laden
Eintrag vom Montag, 5. Mai 2008
Was der Bau der Wehrhahnlinie finanziell für die Geschäfte in Düsseldorf bedeutet, haben wir vergangene Woche schon klären können: Einzelne Händler verdienen durch den Bau zurzeit weniger als die Hälfte - nach eigener Aussage zumindest. Man weiß ja nie, wie sehr da noch der eigene Eindruck eine Rolle spielt. Zumindest aber ist es im Schnitt ein Drittel, wie eine Umfrage der Altstadtgemeinschaft ergeben hat.
Dass da jetzt das Thema Entschädigungen ins Blickfeld rückt, ist klar. Die Stadt muss da wohl auch mit einigen Klagen rechnen, über die Betriebe vereinzelt gerade nachdenken. Was sie aber auf jeden Fall erwartet, ist eine ganze Reihe von Entschädigungsforderungen. Man stelle sich nur einmal die Betriebe an der Kasernenstraße vor, die die große Baustelle direkt vor der Nase haben. Auch eine Menge weiterer Gastronomen und Händler klagt darüber, dass man zurzeit nur durch ein Labyrinth an Baustellenzäunen die Ladentüre erreiche.
Eine Entschädigung ist grundsätzlich auch möglich, nämlich dann, wenn jemand “wegen eines Eingriffs in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb grundsätzlich Anspruch hat”, wie es im Juristendeutsch der Stadt heißt. Wer diese Entschädigung aber möchte, muss nachweisen, dass der Umsatz tatsächlich durch den Bau der U-Bahn eingebrochen ist - inklusive der Bilanz als Beweis. Dass er gleichzeitig kein Missmanagement betreiben darf, um da auch sauber aus der Sache rauszukommen, ist klar. Übrigens ist diese Entschädigung auch nur für die möglich, die mit ihrem Laden nicht zur Miete in einem Haus untergebracht sind. Die müssen nämlich den Weg wie jeder Normalo-Mieter gehen - und eine Mietminderung verlangen. Ansprüche gegen die Stadt bestehen hier nicht.
Entsprechend wird es auch noch ein paar Monate dauern, bis diese Welle ins Rollen kommt. Die Betriebe müssen ihre Bilanzen ja jetzt erst einmal sammeln, und dann sehen wir weiter. Auf einem Treffen bei der IHK hatte das Rechtsamt der Stadt auf jeden Fall schon im November versprochen, gerade bei kleinen Betrieben wolle man schneller und wohlwollender sein. Wer klagt, muss dagegen ein paar Jahre warten - solche Verfahren können sich ja auch vier, fünf Jahre hinziehen.
Entschädigung fürs Labyrinth vor dem Laden
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Dennis Horn hat diesen Eintrag am 5. Mai 2008 um 16.06 Uhr geschrieben. Sie können zu diesem Eintrag einen Kommentar hinterlassen oder einen Trackback auf Ihrer eigenen Homepage setzen. Beim Hinterlassen eines Kommentars wird Ihre E-Mail-Adresse im Blog nicht angezeigt. Sie dient ausschließlich der Antenne Düsseldorf Redaktion für mögliche Rückfragen. Kommentare und Trackbacks können Sie außerdem über einen eigenen Feed abonnieren.
